Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig seit 01.01.2019 


§ 1 Schäden
Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Das Landhaus Hunsrück ist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.

§ 2 Rauchen
Das Rauchen ist innerhalb des Objektes untersagt.

§ 3 Haustiere
In den Schlafzimmern ist der Aufenthalt für jegliche Haustiere untersagt.

§ 4 Haftung
Bei Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Auflagen sowie bei selbst verursachten Schäden haftet der Mieter für den entstandenen Schaden, die daraus zu vertretenen Mietausfälle sowie ggf. für Schadensersatzansprüche.

§ 5 Mietvertrag
Nach dem Eingang der in der Rechnung angeforderten Anzahlung, wird aus der unverbindlichen Reservierung ein verbindlicher Mietvertrag. Der Mindestaufenthalt für eine Buchung ist 2 Nächte. Sollte aus Zeitgründen keine Anzahlung angefordert werden so ist der Mietvertrag mit Zustellung der Rechnung verbindlich. Diese AGB sind Teil des Mietertrages den Sie durch Ihre Anzahlung oder Unterlassen eines Widerspruchs akzeptieren. Sollte die Anzahlung nicht wie in der Rechnung angefordert auf dem Konto des Vermieters eintreffen, verfällt der Anspruch auf die in der Reservierung vereinbarten Konditionen. Bei der Stornierung eines verbindlichen Mietvertrages fallen 80% der ursprünglichen Mietsumme an. Die Summe reduziert sich um die Summe, die durch anderweitige Vermietung eingenommen werden konnte. Es empfiehlt sich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

§ 6 Kündigung
Wird durch einen Vertragspartner die Sicherheit des Landhaus Hunsrück oder deren Gäste gefährdet, so kann sich das Landhaus Hunsrück vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt, wenn dadurch die Leistungen des Landhaus Hunsrück unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist. Als höhere Gewalt werden unvorhersehbare, außergewöhnliche Umständen angesehen, die trotz der dem Landhaus Hunsrück zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, namentlich bei · Betriebsstörungen · behördliche Eingriffe · Energieversorgungsschwierigkeiten · Streik oder Aussperrung · Überschwemmung und ähnlichen Naturkatastrophen

§ 7 Telefon und Internet
Der Mieter übernimmt die Verantwortung und Haftung für die Nutzung eines bereitgestellten Telefon – und Internetanschlusses während der Dauer des Mietverhältnisses. Telefon und Internetzugang dürfen nur in der Form verwendet werden, dass keine Forderungen Dritter an den Anschlußinhaber entstehen und keine Gesetze verletzt werden. Der Mieter stimmt zu, dass bei Zuwiderhandlungen der Vermieter berechtigt ist, die Kontaktdaten des Mieters an den Anspruchsteller weiterzuleiten. Der bereitgestellte WLAN-Schlüssel ist vertraulich zu behandeln.


§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist die Gemeinde des Vermieters. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag sind die Gerichte im Landgerichtsbezirk des Vermieters ausschließlich zuständig.